Meldepflicht bei Wildunfällen
Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist der Führer eines Fahrzeugs verpflichtet, den Revierinhaber oder die nächsterreichbare Polizeidienststelle unverzüglich zu informieren, wenn Schalenwild durch An- oder Überfahren verletzt oder getötet wird. Die Anzeige eines in der Nacht geschehenen Unfalls erst am nächsten Morgen reicht hier nicht aus.
Als Schalenwild gelten unter anderem Reh- und Schwarzwild. Für Unfälle mit Kleintieren wie Füchse, Hasen oder Vögel gilt keine Meldepflicht.
Hintergrund der Meldepflicht ist in erster Linie der Schutz der Tiere vor unnötigen Leiden. Deshalb sollte zur Sicherheit auch ein Zusammenstoß mit den Tieren gemeldet werden, wenn diese noch flüchten und der Eindruck besteht, dass die Tiere beim Zusammenstoß nicht verletzt wurden. Oftmals trügt hier der Eindruck.
Eine verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Jagdbehörde auch geahndet wird. Das Mitnehmen von totem Wild ist im Übrigen verboten.