Besucher des Landratsamtes müssen Mund-Nasenschutz tragen
Gemäß den Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der kreisfreien Stadt Straubing ab 23. April unter anderem beim Betreten der Betriebsräume von Dienstleistern sowie bei Inanspruchnahme und Erbringung von Dienstleistungen hat auch Landrat Josef Laumer für die Besucher der Amtsräume des Landratsamtes Straubing-Bogen, das sich auf dem Gebiet der Stadt Straubing befindet, angeordnet, dass Besucher das Gebäude und die Amtsräume ab 23. April nur betreten dürfen, wenn sie einen Mund-Nasenschutz tragen.
Dies gilt auch für Besucher der Außenstelle des Landratsamtes in der Kolbstraße 5 und das Gebäude der Tiefbauverwaltung in der Dr. Kumpfmüller-Straße 5.