Mund-Nasen-Schutzpflicht im Landkreis analog der bayerischen Regelung ab Montag, 27. April

Ab Donnerstag, 23. April, gilt in der kreisfreien Stadt Straubing die Mund-Nasenschutz-Pflicht. Unter dem Link https://www.coronainfo-straubing.de/information/index.html gibt es wichtige Informationen dazu. In der PDF-Datei unten sind zudem die Ausgabestellen der ersten 18.000 Masken, die die Stadt für die Bevölkerung zur Verfügung stellt, zu sehen.
WICHTIG: Im Landkreis Straubing-Bogen gilt diese Regelung NICHT! Die Pflicht im Landkreis kommt erst mit der bayernweiten Regelung ab Montag, 27. April.

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