Neue Allgemeinverfügung Isolation: Bei vollständigem Impfschutz zukünftig für enge Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr nötig

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Wer zweimal geimpft ist (Zweitimpfung liegt mindestens 15 Tage zurück) muss künftig als enge Kontaktperson von Coronainfizierten in Bayern nicht mehr in Quarantäne. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der neuesten Allgemeinverfügung Isolation festgelegt.

Wichtig: Für aktuelle Quarantänefälle gilt das noch nicht, erst für künftige, die neu in Quarantäne müssten.

Neu ist auch, dass es künftig keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 mehr gibt, sondern man nur noch von engen Kontaktpersonen spricht.

Enge Kontaktpersonen sollen einen PCR-Test an Tag 1 der Mitteilung als Kontaktperson durchführen. Zusätzlich sollte während der Quarantäne zweimal mittels Antigentest (Selbsttest oder Schnelltest) getestet werden, z.B. an Tag 5 bis 7 und 9 bis 11 der Quarantäne.

Für enge Kontaktpersonen ohne Symptome endet die Quarantäne 14 Tage nach dem letzten engen Kontakt. Dafür benötigen diese einen frühestens 14 Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführten negativen Test (PCR- oder Antigenschnelltest). Eine gesonderte aktive Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgt dann für die enge Kontaktperson nicht mehr.

Für medizinisches und pflegerisches Personal gelten andere Regelungen.