Einheitliche Regelungen angedacht
Einheitliche Regelungen in den Landkreisen niederbayernweit in Absprache mit der Regierung – dieses Ziel haben sich die niederbayerischen Landräte angesichts neuen, 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern, gesetzt.
Zwar ist dort das Vorgehen bis zu einer Inzidenz von über 200 verbindlich geregelt, doch darüber hinaus liegt vieles im Ermessen der Behörden vor Ort. Um hier ein einheitliches Vorgehen zu haben, sind die niederbayerischen Landkreise in der Abstimmung, um einen gemeinsamen Stufenplan für Inzidenzwerte ab 300, 400 und 500 festzulegen. Da die 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Wortlaut erst am Montagnachmittag vorlag, werden diese Maßnahmen voraussichtlich im Laufe des Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt.
Da der Landkreis Straubing-Bogen mit einem Inzidenzwert von 240,3 am Montag über dem Schwellenwert 200 liegt, gilt dort in den Schulen des Landkreises gemäß den Vorgaben der 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab der 8. Klasse Wechselunterricht (Ausnahme Abschlussklassen), sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung gilt voraussichtlich ab Mittwoch. Genauere Details dazu sollen ebenfalls am Dienstag bekannt gemacht werden. Die einzelnen Schulen informieren die Schüler/innen und Eltern über die bei ihnen notwendigen und gültigen Maßnahmen.
Zudem besagt die 9. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 (gerechnet auf 100.000 Einwohner) Musikschulen und Fahrschulen ab 1. Dezember bis zunächst einmal 20. Dezember schließen müssen, ebenso Märkte und Wochenmärkte (ausgenommen Lebensmittelverkauf). Auch dies gilt damit für den Landkreis Straubing-Bogen.