Im Landkreis Straubing-Bogen gilt ab Sonntag, 0 Uhr, die rote Corona-Ampel

24. Oktober 2020: Sieben-Tage-Inzidenz von 58,3
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Der Landkreis Straubing-Bogen hat gemäß den offiziellen Zahlen von RKI (Stand 0 Uhr) und LGL (Stand 8 Uhr) mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 58,3 den Schwellenwert 50 überschritten.

Mit dieser Veröffentlichung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege springt damit die Corona-Ampel im Landkreis Straubing-Bogen von gelb auf rot. Ab Sonntag, 25. Oktober, 0 Uhr, gelten damit folgende Regelungen gemäß der bayerischen roten Corona-Ampel:

  • Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
  • Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen (dies gilt z.B. auch für Zuschauer von Fußballspielen im Landkreis)
  • Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr

 Damit gilt auch eine Maskenpflicht in Grundschulen. „Wir können uns diesen Vorgaben nicht ohne weiteres entziehen“, sagt Landrat Josef Laumer und betont: „Wir wollen den Präsenzunterricht nicht gefährden und müssen daher diese vorgegebenen Maßnahmen umsetzen. Wir bitten dafür um Verständnis. Gleichzeitig hoffen wir, dass sich das Infektionsgeschehen bis nach den Ferien so weit reduziert, dass andere Lösungen wieder möglich sind.“

Der Präsenzunterricht an den Schulen läuft wie im bisherigen Rahmen in diesem Schuljahr ganz normal weiter.

Es herrscht zudem – entgegen den heutigen Meldungen in Teilen der Tagespresse - keine allgemeine Maskenpflicht auf Stadt- oder Marktplätzen wie zum Beispiel in Geiselhöring oder Bogen. Mit stark frequentierten öffentlichen Plätzen sind insbesondere Fußgängerzonen gemeint bzw. Orte, die von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden per Allgemeinverfügung bekannt gemacht werden. Der Landkreis Straubing-Bogen hat in diesen öffentlichen Bereichen analog dem Vorgehen in den anderen niederbayerischen Landkreisen keine weitergehenden Regelungen und Definitionen von Örtlichkeiten getroffen und keine Allgemeinverfügung erlassen.

Die Regelungen der „roten Ampel“ gelten so lange, bis entweder der nächste Schwellenwert 100 überschritten ist oder der Schwellenwert 50 sechs volle Tage hintereinander unterschritten wird. Maßgeblich ist die Veröffentlichung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Aktuell steigt der Sieben-Tage-Index im Landkreis weiter an, am Samstag kamen 14 neue positive Fälle hinzu. Acht Indexpersonen wurden aus der Quarantäne entlassen. Insgesamt zeigt sich ein diffuses Infektionsgeschehen verteilt über den Landkreis.