Änderung für den Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern („Schnupfenkinder“)
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat per Newsletter eine Änderung für den Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern („Schnupfenkinder“) bekannt gegeben.
Für nicht eingeschulte Kinder gilt daher ab sofort Folgendes: Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Ein Vordruck für die erforderliche Bestätigung kann unter https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/kinderbetreuung/20211020_bestaetigung_selbsttest_formular.pdf heruntergeladen werden. Zulässig ist selbstverständlich auch weiterhin die Vorlage eines Nachweises über einen im Zusammenhang mit der vorliegenden Symptomatik durchgeführten PoC-Antigen-Schnelltest bzw. PCR-Test.
Das heißt, das Aufsuchen des kommunalen Testzentrums am Hagen ist bei leichten Symptomen eines Kindes, das noch nicht eingeschult ist (und welches keine enge Kontaktperson ist), nicht mehr erforderlich.
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.
Für Schulkinder gelten – analog zum Schulbereich – die bereits bestehenden Regelungen vorerst fort. Das heißt, ein Hortbesuch trotz leichter Symptome ist auch weiterhin nur mit negativem PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.