Landratsamt gewährt kostenfreie Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
Für viele Eltern steht nun die Entscheidung über den Übertritt ihres Kindes an eine weiterführende Schule an. Bei der Schulwahl kann auch die Frage der kostenlosen Schülerbeförderung von Bedeutung sein.
Die Kosten der Schülerbeförderung können vom Landratsamt nur übernommen werden, sofern die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, besucht wird.
Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges haben Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wie Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen in den Jahrgangsstufen 5 – 10 einen Beförderungsanspruch durch den Landkreis Straubing-Bogen, soweit der Schulweg länger als 3 km ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert und die Schülerinnen und Schüler den gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Straubing-Bogen haben. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. Der Landkreis als Aufgabenträger erfüllt seine Verpflichtung grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Nächstgelegene Schule ist dabei diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Kosten erreichbar ist, die Länge des Schulwegs ist hingegen unbeachtlich. Beim sprachlichen Gymnasium tritt an die Stelle der Ausbildungsrichtung die erste Fremdsprache, die gewählt wird. Die künftigen Fünftklässler am Johannes-Turmair-Gymnasium in Straubing können zwischen Latein und Englisch als erste Fremdsprache wählen. Sofern Englisch gewählt wird, ist zu prüfen, ob dieses Gymnasium die nächstgelegene Schule ist. Falls Latein als erste Fremdsprache gewählt wird, ist der Beförderungsanspruch ab der Jahrgangsstufe 8 neu zu prüfen, wenn die Kinder dann nicht den sprachlichen, sondern den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig wählen, weil dann möglicherweise eine andere Schule die nächstgelegene Schule ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Eltern die Wahlfreiheit bezüglich des Schulbesuches ihres Kindes haben. Die Kosten der Schülerbeförderung werden vom Landratsamt jedoch nur übernommen, sofern die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, besucht wird.
Für Fragen zur Schülerbeförderung steht der Ansprechpartner im Landratsamt Straubing-Bogen unter der Tel. 09421/973-217 gerne zur Verfügung.