Landratsamt gewährt kostenfreie Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule

06. März 2019: Nächstgelegen ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Kosten – unabhängig von der Länge des Weges – erreicht wird
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Für viele Eltern steht in den nächsten Wochen die Entscheidung über den Übertritt ihres Kindes an eine weiterführende Schule an. Dabei ist auch die Frage der kostenlosen Schülerbeförderung von Bedeutung. Die Kosten der Schülerbeförderung können vom Landratsamt nur übernommen werden, sofern die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung besucht wird.

Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges haben Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wie Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen in den Jahrgangsstufen 5 – 10 einen Beförderungsanspruch durch den Landkreis Straubing-Bogen, soweit der Schulweg länger als 3 km ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert und der gewöhnliche Aufenthalt im Landkreis Straubing-Bogen liegt. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. Der Landkreis als Aufgabenträger erfüllt seine Verpflichtung grundsätzlich im Zusammenwirken mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Kosten erreichbar ist. Die Länge des Schulwegs spielt dabei keine Rolle. Beim sprachlichen Gymnasium tritt an die Stelle der Ausbildungsrichtung die erste Fremdsprache, die gewählt wird. Die künftigen Fünftklässler am Johannes-Turmair-Gymnasium in Straubing können zwischen Latein und Englisch als erste Fremdsprache wählen. Sofern Englisch gewählt wird, ist zu prüfen, ob dieses Gymnasium die nächstgelegene Schule ist. Falls Latein als erste Fremdsprache gewählt wird, ist der Beförderungsanspruch ab der Jahrgangsstufe 8 neu zu prüfen, wenn die Kinder dann nicht den sprachlichen, sondern den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig wählen, weil in diesem Fall möglicherweise eine andere Schule die nächstgelegene Schule ist.

Grundsätzlich haben die Eltern die Wahlfreiheit bezüglich des Schulbesuches ihres Kindes. Die Kosten der Schülerbeförderung werden vom Landratsamt jedoch nur übernommen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung besucht wird.

Für Fragen zur Schülerbeförderung steht im Landratsamt Straubing-Bogen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Dalina Moll, unter der Tel. 09421/973-217 zur Verfügung.