Wahlmöglichkeit bei günstigstem Ticket zur Schülerbeförderung

17. Juli 2023: Anspruchsberechtigte können zum Schuljahr 2023/24 auch das Zuzahlungsmodell zum Deutschlandticket wählen
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Der Landkreis Straubing-Bogen gewährt im Rahmen der Schülerbeförderung Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Verordnung über die Schülerbeförderung.

Die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten dafür das günstigste Ticket. Schülerinnen und Schüler, deren Fahrkarten bereits zum 01.05.2023 auf das Deutschlandticket umgestellt wurden, erhalten auch weiterhin das Deutschlandticket. Schülerinnen und Schüler, bei denen das Deutschlandticket nicht das günstigste Ticket für ihren Schulweg ist, haben ab dem Schuljahr 2023/24 (September bis Juli) eine Wahlmöglichkeit:

·         Sie können wie bisher vom Landkreis das günstigste Ticket zur Verfügung gestellt bekommen.

 

·         Oder die Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) erwerben das Deutschlandticket zunächst auf eigene Kosten und können nach Ablauf des Schuljahres die Erstattung der Kosten für das günstigste Ticket beim Landkreis beantragen und erhalten. Der Aufpreis zum Deutschlandticket ist von den Betroffenen selbst zu tragen (Zuzahlungsmodell).

Die Variante zwei wurde neu durch einen Beschluss des zuständigen Kreisausschusses eingeführt. Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern), die diese Variante in Anspruch nehmen wollen, sollten sich bitte bis spätestens 31.07.2023 unter finanzwesen@landkreis-straubing-bogen.de melden. Eine spätere Meldung kann gegebenenfalls dazu führen, dass das Zuzahlungsmodell erst ab Oktober genutzt werden kann.