Eingeschränkter Schulbetrieb auch in der Woche vom 22. bis 28. März
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt.
Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 176,0 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist auf der Homepage des Landkreises http://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden und wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Woche vom 22. März bis einschließlich 28. März 2021 für den Landkreis Straubing-Bogen:
Schulbetrieb
Es findet
- in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
- an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt
Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.
Für alle Abschlussklassen ist Präsenz- oder Wechselunterricht möglich.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 22. März bis 28. März geschlossen.
Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.