Eingeschränkter Schulbetrieb in der Woche vom 15. bis 21. März, Kindergärten und Kitas nur mit Notbetreuung
In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt. Dies gilt gemäß der 12. BayInfSchMV erstmalig ab 12. März.
Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 125,6 für den Landkreis Straubing-Bogen aus. Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises dazu ist auf der Homepage des Landkreises unter Politik & Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen zu finden und wurde auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt für in der Woche vom 15. März bis einschließlich 21. März 2021 für den Landkreis Straubing-Bogen:
Schulbetrieb
Es findet
- in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
- an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.
Im Gegensatz zu bisher ist durch die 12. InfSchMV, die für den Schul- und Kindergartenbereich erst ab 14. März gilt, nunmehr für alle Abschlussklassen Präsenz- oder Wechselunterricht möglich.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Die Einrichtungen von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind in der Woche vom 15. März bis 21. März geschlossen.
Regelungen zur Notbetreuung gelten gemäß dem Erlass vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Diese Regelungen für die kommende Woche gelten unabhängig von Veränderungen des Inzidenzwertes und sind für die gesamte Woche gültig. Die nächste Entscheidung erfolgt am Freitag, 19. März (für die Woche ab 22. März 2021).
Andere Einschränkungen insbesondere im Bereich der privaten Kontakte, der nächtlichen Ausgangssperre, beim Sport, beim Einzelhandel sowie bei Teilen der außerschulischen Bildung und Musikschulen bleiben aktuell bestehen.
Eine Lockerung dieser Einschränkungen in diesen Bereichen ist erst möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei folgenden Tagen hintereinander unterschritten hat.