„Ich war entsetzt, als ich davon gehört habe“

04. September 2019: Deutliche Worte von Landrat Josef Laumer zur Absetzung der Hauptverhandlungstermine durch das Landgericht Regensburg im Strafverfahren wegen der Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl 2014

Mit deutlichen Worten reagiert Straubing-Bogens Landrat Josef Laumer auf die Mitteilung des Landgerichts Regensburg, bis auf Weiteres die Hauptverhandlungstermine im Strafverfahren um den Verdacht der Wahlmanipulation der Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring (Landkreis Straubing-Bogen) wegen Personalmangels abzusagen.

„Ich war entsetzt, als ich heute davon gehört habe“, so der derzeit in Urlaub weilende Landrat. „Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Fall juristisch abgearbeitet wird. Der Schaden für die Demokratie ist immens, dessen muss sich auch das Landgericht bewusst sein. Bald schon stehen die nächsten Kommunalwahlen vor der Tür. Wenn man binnen sechs Jahren zu keinem – wie auch immer gearteten – Urteil kommt, dann wäre das ein Armutszeugnis. Wir haben immer auf eine entsprechende Aufklärung gedrängt, schließlich ist der Landkreis in Sachen Image und Finanzen geschädigt worden. Wir haben weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat und die zuständigen Behörden. Aber ich kann den Menschen in unserem Landkreis versichern, dass wir uns mit all unseren Möglichkeiten – wie bisher auch – dafür einsetzen, dass die Aufklärung voranschreitet. Und ich kann auch versichern, dass ich – genauso wie die Bürgerinnen und Bürger – kein Verständnis für die langanhaltenden Verzögerungen habe. Das werde ich auch dem Justizminister persönlich mitteilen.“

Nicht betroffen von der Absage ist das Zivilverfahren des Landkreises. Dabei geht es um die finanzielle Entschädigung des Landkreises für die durch die Wahlwiederholung entstandenen Kosten. Hier könnte am 8. Oktober vor dem Landgericht Regensburg eine Entscheidung ergehen. Die Anwälte des Landkreises haben die Rechtsauffassung des Landkreises Straubing-Bogen dabei noch einmal fristgerecht bis 2. September im Rahmen der Schriftsatzfrist dargelegt.

Unverständnis äußert auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg von der Kanzlei Wittmann und Kollegen, der den Landkreis im Zivilverfahren vertritt, über die Entscheidung des Landgerichts: "Die heutige Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg kam für uns völlig überraschend! Die Begründung ist für uns derzeit schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil die beiden bereits mit den Schadensersatzklagen des Landkreises Straubing-Bogen wie der Stadt Bogen befassten Zivilkammern nunmehr auch gezwungen sein werden, die gegen den angeklagten Unternehmer im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwürfe ´vorab´ zivilrechtlich zu klären. Im Strafprozess stehen dafür ganz andere Mittel zur Verfügung. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen und deshalb ebenfalls richterliche Ressourcen des Landgerichts binden, so dass insoweit kein personeller Gewinn eintreten wird. Nachvollziehbar ist derzeit aber auch nicht, warum gleichwohl im Mai für Anfang November 2019 terminiert wird, wenn laut Pressemitteilung bereits seit März 2019 der Fehlbestand von 18 Richterinnen/Richtern bekannt ist. Im Übrigen ist es ja auch nicht so, dass bei den Strafkammern des Landgerichts Regensburg nunmehr ein Stillstand der Rechtspflege eintritt, sondern Haftsachen vorgezogen werden sollen, aber auch Strafsachen verhandelt werden, bei denen sich der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft befindet. Bei der Entscheidung, diesen Strafprozess erneut auf unbestimmte Zeit zu verschieben, hätten wir uns gewünscht, dass dabei auch ausreichend berücksichtigt wird, welche Beachtung und Bedeutung das vorliegende seit langem sich hinziehende Verfahren hat."