Susanne Weber neue Leiterin der Bauverwaltung

19. Oktober 2020: „Leider werden oft Dinge kritisiert, die uns der Gesetzgeber so vorgibt und nach denen wir handeln müssen“
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Seit 1. Oktober hat die Bauverwaltung am Landratsamt Straubing-Bogen eine neue Leitung. Susanne Weber, bisher bereits Stellvertretende Sachgebietsleiterin und mit langjähriger Erfahrung im Bauwesen, hat die Sachgebietsleitung von Hans Mühlbauer übernommen, der sich in den Ruhestand verabschiedet hat.

Frau Weber, vereinfacht gesagt wartet auf Sie eine neue Aufgabe im gleichen Wirkungsbereich. Was verändert sich für Sie dadurch?

Susanne Weber: „Mit der Übernahme der Sachgebietsleitung verändert sich natürlich der Hauptaufgabenbereich. Dadurch, dass ich über fünf Jahre als Stellvertreterin mit Herrn Mühlbauer zusammenarbeiten und Erfahrung sammeln konnte, war ich aber sehr gut vorbereitet und mir ein Großteil der fachlichen Hauptaufgaben nicht neu.

Räumlich gesehen bin ich nun in ein Einzelbüro umgezogen. Grundsätzlich war ich immer gern in einem Zweier-Büro, weil ich den unkomplizierten fachlichen Austausch über den Schreibtisch bislang sehr geschätzt habe. Als Sachgebietsleiterin ist es aber diese Lösung ohne Frage notwendig, da es auch möglich sein muss, z.B. vertrauliche Personalgespräche führen zu können.“

Die Bauverwaltung steht immer wieder im Fokus der Bürgerinnen und Bürger. Geben Sie doch mal einen Einblick in Ihr Sachgebiet: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es, was sind aktuell die größten Herausforderungen?

Weber: „Wir sind ein Team von insgesamt 17 Kolleginnen und Kollegen. Langfristig wollen wir die Bearbeitungszeit der Bauanträge möglichst verkürzen und parallel unsere Anbindung an den Bürger moderner und digitaler gestalten. Um diese Ziele erreichen zu können, wurden kürzlich neue Stellen geschaffen. Die Neubesetzung erfolgte dabei hauptsächlich durch junge, aber motivierte Kolleginnen und Kollegen, die jedoch aufgrund der Komplexität eine gewisse Zeit an Einarbeitung benötigen. Denn Ziel ist nicht nur eine rasche Bearbeitung der Bauanträge, sondern auch, für unsere Bürgerinnen und Bürger rechtssichere Baugenehmigungen zu erteilen.“

Digitalisierung ist ja in aller Munde, auch das Landratsamt Straubing-Bogen ist an Pilotprojekten in Sachen Digitales Bauamt beteiligt. Wie ist da der aktuelle Stand?

Weber: „Seit Jahresbeginn 2020 werden alle eingehenden Bauanträge verscannt. Dies hat den Vorteil, dass mittlerweile alle internen Fachstellen digital und dadurch zeitgleich beteiligt werden können. Das erspart nicht nur Zeit, sondern es ist für den Bauherrn auch nicht mehr nötig, mehr als drei Fertigungen des Bauantrags einreichen zu müssen.

Aber alles was neu ist, bedarf natürlich auch etlicher Anpassungsprozesse bei Abläufen und bei der digitalen Bearbeitung. Um hierbei schneller Fuß fassen zu können, nehmen wir an zwei Pilotprojekten teil und stehen auch mit anderen Landratsämtern im Austausch. Bis sich allerdings die völlig andere Arbeitsweise einspielt, bedarf es noch etwas Zeit.

Als weiteren Schritt sollen auch externe Fachstellen und Gemeinden digital angebunden werden, denn nur so kann eine Verzahnung und schnellere Bearbeitung sichergestellt werden. Hieran arbeitet unser Projektteam derzeit.“

Können Sie sagen, wie lange derzeit ein Bauantrag dauert und was Ihre Ziele diesbezüglich für die Zukunft sind?

Weber: „Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer eines Bauantrages ist schwer definierbar, weil nicht jedes Bauvorhaben gleich ist. Zu unterscheiden ist hierbei nicht nur bauplanungsrechtlich, ob ein Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplans, im sogenannten Innenbereich oder im Außenbereich liegt, sondern auch, welche und wie viele Fachstellen aufgrund des Standorts oder der Art der Nutzung zu beteiligen sind.

Wobei z.B. für Wohnbauvorhaben, die keine Sonderbauten sind, innerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans darauf hinzuweisen ist, dass Bauherrn hier die Möglichkeit haben, ihre Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren über die zuständige Gemeinde einzureichen, sofern das Vorhaben die Voraussetzungen hierfür erfüllt, d.h. in erster Linie die Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Bei einem Einfamilienhaus mit Garage, das also keine Befreiungen von den Festsetzungen benötigt, darf in der Regel nach einem Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden und die Bauherren ersparen sich die Wartezeit eines langwierigen und kostenpflichtigen Baugenehmigungsverfahrens.

Wie bereits erwähnt, bezwecken wir grundsätzlich eine Verfahrensbeschleunigung, wofür wir durch unsere personelle Aufstockung und Digitalisierung die Weichen gestellt haben. Allerdings wird dies ein entsprechender Prozess sein, der nicht von heute auf morgen umsetzbar ist.“

Allzu häufig wird in der Öffentlichkeit über die Dauer von Bauanträge gesprochen, doch in vielen Fällen hat dies eigentlich mit dem Bauamt nur wenig zu tun…

Weber: „Leider kommt es sehr häufig vor, dass die eingereichten Bauvorlagen unvollständig sind, wichtige Angaben fehlen, wodurch die Pläne in der Form auf Anhieb nicht prüffähig sind. Dadurch kommt es dann natürlich zu Verzögerungen, weil der Bauherr bezüglich der Nachforderungen erst angeschrieben werden muss, dessen Planer dann erst wieder Zeit haben muss, die Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen und dann die Pläne beim Landratsamt erst wieder vorgelegt werden müssen.

Außerdem kann die Bauverwaltung die Bauanträge nicht allein bearbeiten, sondern sogenannte Fachstellen müssen beteiligt werden, wenn es z.B. um die technische Prüfung der Bauvorlagen, um fachliche Beurteilungen hinsichtlich Naturschutz, Immissionsschutz oder straßenrechtliche oder wasserrechtliche Angelegenheiten geht, weil z.B. ein Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet, im Überschwemmungsgebiet oder entlang einer Kreis- oder Staatsstraße liegt, oder entweder selbst Emissionen verursacht oder nahe eines emissionsträchtigen Betriebs geplant ist. Die Bayerische Bauordnung steht den Fachstellen dabei eine Frist von mindestens einem Monat zur Stellungnahme zu, wobei sich die Fachstellen stets bemühen, zügig Stellung zu nehmen. Oftmals ergeben sich aber auch hieraus Nachforderungen, da z.B. ein laut Bebauungsplan vorzulegender Freiflächengestaltungsplan einfach fehlt und nicht von vornherein mit vorgelegt wurde. Das verzögert den Prozess dann erneut.“

Und oftmals liegt es auch am Gesetzgeber, dass Vorhaben einfach nicht umgesetzt werden können. Landrat Josef Laumer hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Vorgaben durch das Bundesgesetz für den Außenbereich kritisiert, wo zum Beispiel die Errichtung eines zweiten freistehenden Wohnhauses auf einer Hofstelle durch die Kinder regelmäßig für erhebliche Probleme durch die restriktive Gesetzesformulierung sorgt. Wie sehen Sie diese Problematik?

Weber: „Bei diesem Problem ist in erster Linie der Bundesgesetzgeber gefragt. Erst kürzlich hat uns hierzu ein Bundestagsabgeordneter bestätigt, wie strittig dieses Thema auch auf Bundesebene diskutiert wird. Solange sich hier also gesetzlich nichts ändert, sind uns leider in manchen Fällen die Hände gebunden. Wir persönlich haben hier natürlich Verständnis für die Wünsche der Bürger, sind aber an das Baugesetzbuch, ein Bundesgesetz, gebunden und können hier nicht aus.“

Wie hart trifft Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so manche Kritik, die Sie in der Öffentlichkeit mitbekommen?

Weber: „Es ist nicht so, dass wir nur Kritik einstecken müssen, in vielen Fällen werden wir auch gelobt! Kritik sehen wir auch nicht negativ, da man diese immer nutzen kann, noch besser zu werden. Leider werden aber oft Dinge kritisiert, die uns der Gesetzgeber so vorgibt und nach denen wir  handeln müssen. Uns ist immer daran gelegen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bauherrn ihre Vorhaben genehmigen zu können. Wir sehen uns als BauGENEHMIGUNGsbehörde und nicht als Bauverhinderungsbehörde.“