Auch Landkreis Straubing-Bogen stellt bis auf weiteres keine Vorzeugnisse für den Langzeittransport von Tieren in Länder wie Usbekistan, Kasachstan oder Turkmenistan aus

20. September 2019: Landrat Laumer: „Solche Langzeittransporte sind derzeit nicht rechtskonform möglich“
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Ähnlich wie im Landkreis Landshut wird auch das Veterinäramt im Landkreis Straubing-Bogen bis auf weiteres keine Vorzeugnisse für den Langzeittransport von Tieren in Länder wie Usbekistan, Kasachstan oder Turkmenistan ausstellen. Dies ist das Ergebnis einer Besprechung zwischen Landrat Josef Laumer, dem Sachgebiet Veterinärwesen am Landratsamt Straubing-Bogen und der zuständigen Abteilungsleitung.

„Ausschlaggebend dafür ist der Bericht nach der Besichtigung von Entlade- und Versorgungsstationen, die in Transportplänen zu Langstreckentransporten angegeben werden. Vom 9. bis 14. August hatten die Landestierschutzbeauftragte aus Hessen und Vertreterinnen mehrerer deutscher Veterinärämter diese Haupttransportrouten untersucht. Ihr nun vorgelegter Bericht ist eindeutig. Langstreckentransporte über Russland nach Kasachstan und Usbekistan sowie nach Süd-/Ostrussland sind nach der VO (EG) 1/2005 derzeit nicht rechtskonform möglich. Deshalb werden vom Veterinäramt des Landkreises Straubing-Bogen bis auf weiteres keine Vorzeugnisse für solche Transporte ausgestellt, sofern solche Anträge gestellt werden“, so Landrat Josef Laumer.

Aktuell gibt es im Landkreis Straubing-Bogen keine solchen Anfragen und es wurden im Jahr 2019 auch noch keine Vorzeugnisse ausgestellt. „Wir sind keiner der hauptbetroffenen Landkreise. Für den Fall der Fälle haben wir aber nun eine Regelung getroffen“, betont der Landrat.