Überschwemmungsgebiete am Großen Perlbach und am Breimbach

17. Februar 2023: Landratsamt hat das vom WWA Deggendorf ermittelte und kartierte Überschwemmungsgebiet bekanntgemacht
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Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren.

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100‑jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser − HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchroth im Landkreis Straubing-Bogen wurden die Überschwemmungsgebiete am Großen Perlbach und dem Breimbach berechnet und in Übersichts- und Detailkarten dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt.

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat das vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ermittelte und kartierte Überschwemmungsgebiet am Großen Perlbach und am Breimbach in der Gemeinde Kirchroth im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Nr. 5 vom 16.02.2023 bekanntgemacht. Ebenso erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung in der Gemeinde Kirchroth. Das Überschwemmungsgebiet am Großen Perlbach und am Breimbach gilt damit als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet.

Die Bekanntmachungen zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ermittelten Überschwemmungsgebiets am Großen Perlbach und am Breimbach auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchroth sowie die Übersichts- und Detailkarten können im Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer Nr. 238 und in der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22, 94356 Kirchroth, jeweils täglich während der üblichen Dienstzeiten sowie auf der Internetpräsenz des Landratsamtes Straubing-Bogen und der Gemeinde Kirchroth eingesehen werden.