Ein Gesetz, das noch nicht wirksam ist

06. Juli 2017: Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss: Jugendamt bittet um Geduld

Das Telefon klingelt fast pausenlos, die Anträge stapeln sich – doch den Mitarbeiterinnen im Bereich Unterhaltsvorschuss am Landratsamt Straubing-Bogen sind die Hände gebunden.

Denn eigentlich haben Bundestag und Bundesrat Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss getroffen. Die Bundesregierung will den staatlichen Vorschuss unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Alter von 18 Jahren ausweiten. Bisher erhielten Kinder von Alleinerziehenden (ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrennt lebend) lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Zudem soll nun die Begrenzung – bisher war die Bezugsdauer auf sechs Jahre limitiert – aufgehoben werden. Einzig: Das Gesetz ist noch nicht unterschrieben. Rückwirkend zum 1. Juli 2017 soll es demnächst in Kraft treten. Zunächst einmal können aber bis zum endgültigen Vollzug die Anträge am Landratsamt nicht bearbeitet werden. Gerlinde Gietl vom Amt für Jugend und Familie bittet um Verständnis: „Es gibt aktuell bereits eine Flut von Neuanträgen und es werden sicher noch mehr werden. Wir müssen aber die Unterschrift des Bundespräsidenten abwarten.“ Am Telefon- und Besucheraufkommen wird deutlich, dass die Menschen bereits ungeduldig werden und davon ausgehen, dass das Gesetz nun auch sofort umgesetzt wird. „Ich verstehe, dass die Bürger eine schnelle Auszahlung im Berechtigungsfall erwarten. Aber wir können für die Verzögerungen wirklich nichts“, macht Gietl deutlich. Trotzdem wird den Alleinerziehenden empfohlen, noch im Juli einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle am Jugendamt des Landratsamtes Straubing-Bogen zu stellen. „Denn auch wenn wir noch nicht auszahlen können, so können wir doch alles vorbereiten und abarbeiten“, erläutert Gietl. Ohnehin wird die Bearbeitungszeit angesichts der vielen Fälle (aktuell bereits rund 300 bis 350 im Landkreis) mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Je schneller und geballter die Anträge eingehen, umso eher kann auch über einen eventuellen zusätzlichen Personalbedarf entschieden werden.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit für Kinder unter 6 Jahren 150 Euro, für Kinder unter 12 Jahren 201 Euro und für Kinder unter 18 Jahren 268 Euro (jeweils monatlich). Eigenes Einkommen der Kinder, z.B. Ausbildungsvergütung, wird angerechnet. Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss grundsätzlich dann, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht oder weniger als den Mindestunterhalt zahlt, wenn das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Mit dem neuen Gesetz haben noch auch Kinder von 12 bis 17 Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.  Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zudem Voraussetzung auf einen Anspruch, dass sie selbst keine Hartz-IV-Leistungen beziehen oder dass der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt oder durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfsbedürftigkeit vermieden werden kann.

Bürger aus dem Landkreis können die Leistungen ab sofort beim Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen beantragen. Für telefonische Auskünfte stehen die Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 09421/973-249 zur Verfügung, außerdem wurde auch die E-Mail-Adresse uvg@landkreis-straubing-bogen.de freigeschaltet.

Weitere Informationen und Anträge finden Sie direkt folgendem Link http://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/organisation-landratsamt/?Unterhaltsvorschuss&view=org&orgid=dd9b09a5-c98f-4ac9-a7ee-96fd01c3113b