Vereinspauschale 2021: Frist für Sportvereine läuft am 1. März ab
Letzter Termin 1. März 2021: An diesem Tag müssen alle Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen vollständig vorliegen. Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Wir bitten die Vereine, ihre Anträge möglichst noch einige Tage vor dem Stichtag 1. März vollständig einzureichen, damit Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2021 stehen unter folgendem Link http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis/ zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.
Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Frau Kristin Krannich, Tel.: 09421/973-307, Zimmer 119; unter folgendem Link http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis/ oder per E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de