Vereinspauschale 2018
Letzter Termin 1. März 2018: An diesem Tag müssen alle Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen für die Vereinspauschale 2018 vollständig vorliegen. Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Das Landratsamt Straubing-Bogen bittet die Vereine, ihre Anträge möglichst noch einige Tage vor dem Stichtag 1. März vollständig einzureichen, damit Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2018 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.
Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Frau Claudia Veit, Tel.: 09421/973-512, Zimmer 117; im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de oder per E-Mail: veit.claudia@landkreis-straubing-bogen.de.