Vereinspauschale 2020 jetzt beantragen
Auch für das Kalenderjahr 2020 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.
Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich aufgrund der Umstellung auf DOSB-Lizenzen wesentliche Änderungen bezüglich des Nachweises der Originalität der Übungsleiterlizenzen. Zukünftig können Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, vom Lizenzinhaber selbst ausgedruckt und zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in“ zum „Original“ im Sinne der Sportförderrichtlinien und damit förderfähig gemacht werden.
Konsequenterweise können nunmehr auch Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die als Original oder auf Prägepapier vorliegen in Kopierform mit Erklärung Lizenzinhaber/in eingereicht und berücksichtigt werden.
Die „Erklärung Lizenzinhaber/in“ ist auch bei Aufteilung der Lizenz auf unterschiedliche Vereine auszufüllen. Die frühere „Anlage Lizenzeinsatz“ entfällt.
Der Freistaat Bayern behält sich zukünftig EDV-basierte (Stichproben-)Kontrollen auf eventuelle Mehrfacheinreichungen von Lizenzen vor.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2020 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.
Die Anträge für die Vereinspauschale 2020 sind spätestens zum 2. März 2020 vollständig ausgefüllt und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original dem Landratsamt vorzulegen.
Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, Zimmer 119, E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de