Vereinspauschale 2021 jetzt beantragen

14. Januar 2021: Auch für das Kalenderjahr 2021 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor

Auch für das Kalenderjahr 2021 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich wieder einige Änderungen:

 

Die im Jahr 2020 eingeführte „Erklärung Lizenzinhaber/-in“ wurde überarbeitet. Die aktuelle Version für das Jahr 2021 finden Sie auf unserer Homepage. Nur diese ist für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 maßgeblich.

 

Ab dem Jahr 2021 werden auch die sog. „Zusatzlizenzen“ teilbar, d. h. sie können hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden. Zudem bietet die „Erklärung Lizenzinhaber/-in der Version 2021 die Möglichkeit, eine Erklärung zum Verbleib der einer Zusatzlizenz zugrundeliegenden grundständigen Lizenzen abzugeben, die gegebenenfalls nicht mehr in Papierform o. Ä. vorliegen.

 

Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie

 

Beitragsaufkommen (Teil 1 Abschnitt A Nr. 5.2 SportFör)

Für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 in Bezug auf das Beitragsaufkommen kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund gem. Teil 1 Abschnitt A Nr. 5.2 Satz 5 SportFöR anerkannt werden. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder –freistellungen.

 

Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen (Teil 1 Abschnitt B Nr. 4.2.1 SportFöR)

Ausnahmsweise können alle Lizenzen, die nach dem 1. März 2020 ablaufen, auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.

 

Weiter kann für das kommende Förderjahr ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.

 

Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2021 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.

Die Anträge für die Vereinspauschale 2021 sind spätestens zum 1. März 2021 vollständig ausgefüllt und vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original bzw. nebst der „Erklärung Lizenzinhaber/-in dem Landratsamt vorzulegen.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemielage bitten wir in diesem Jahr darum, dass von einer persönlichen Abgabe der Anträge Abstand genommen wird.

 Vereinspauschale 2021 Dokumente

Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, Zimmer 119, E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de