Vereinspauschale 2025 jetzt beantragen

09. Januar 2025: Stichtag ist der 3. März 2025
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Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2025 Montag, der 03. März 2025.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 03.03.2025 ist nicht möglich!

Für das Verfahren 2025 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung.

Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Carmen Ebner, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-217, E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de