Vereinspauschale 2025: Frist für Schützen- und Sportvereine läuft
Auch für das Kalenderjahr 2025 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.
Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Letzter Termin ist Montag, der 3. März 2025: An diesem Tag müssen alle Anträge und Übungsleiterlizenzen vollständig vorliegen.
Wir bitten die Vereine, ihre Anträge möglichst noch einige Tage vor dem Stichtag 3. März einzureichen, damit Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können. Anträge und Unterlagen, die nach dem 3. März eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2025 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Für das Verfahren 2025 steht abermals auch ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung.
Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Frau Carmen Ebner, Tel.: 09421/973-217, im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de (Rubrik Kultur, Bildung, Sport & Soziales) oder per E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de.
Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.