Verzicht auf nicht dringend notwendige Amtsbesuche
Das Landratsamt Straubing-Bogen bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, auf nicht dringend notwendige persönliche Dienstgeschäfte mit den Stellen im Landratsamt in den nächsten Tagen und Wochen zu verzichten, um angesichts der derzeit herrschenden Corona-Pandemie die direkten Kontakte zu begrenzen. Das Landratsamt empfiehlt dies sowohl zum Schutz der Bürgerinnnen und Bürger als auch zur Vorsorge für die Mitarbeiter/innen.
„Wer keine dringende Angelegenheit hat oder diese auch per Telefon, Mail, auf dem Postweg oder Online erledigen kann, den bitten wir, auf den persönlichen Besuch in der Dienststelle zu verzichten“, sagt Landrat Josef Laumer.
Zudem gilt ab Montag, 16. März, eine neue Dienstanweisung für die Amtsgebäude des Landratsamtes:
- Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung (Husten, Fieber) aufweisen, dürfen die Ämtergebäude nicht betreten. Eine Ausnahme ist nur auf Vorladung erlaubt.
- Personen, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person waren, dürfen die Ämtergebäude nicht betreten. Eine Ausnahme ist nur auf Vorladung des Gesundheitsamtes erlaubt.
- Bei Vorsprachen von Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung aufweisen, braucht von den Beschäftigten des Landratsamtes das Anliegen nicht behandelt werden. Die Personen werden höflich aufgefordert, das Amtsgebäude zu verlassen.