Vogelgrippe weiterhin eine Gefahr
Die Vogelgrippe (Geflügelpest) wütet so stark wie lange nicht mehr. Insgesamt wurden seit Anfang 2021 in Deutschland 628 (in Bayern 45) Vogelgrippe-Ausbrüche bei Wildvögeln und 208 (in Bayern 12) Ausbrüche bei Haus- und Nutzgeflügel festgestellt.
Die Vogelgrippefälle in Haus- und Nutzgeflügelbeständen in Bayern werden im Zusammenhang mit dem verbreiteten Vorkommen von Vogelgrippe bei Wildvögeln gesehen. Insbesondere durch direkten Kontakt mit Wildvögeln oder durch indirekte Einschleppung des Erregers über Kleidung, Geräte oder andere Vektoren kann es zum Seuchenausbruch in Hausgeflügelbeständen kommen.
Nach einer kontinuierlichen Zunahme der Geflügelpest-Fallzahlen bis März diesen Jahres scheinen die Geflügelpestfälle bei Wildvögeln in Bayern nun zu stagnieren. Dagegen bleiben die Fälle beim Haus- und Nutzgeflügel auf ungewöhnlich hohem Niveau.
Eine Beruhigung der Situation bei Wildvögeln wird in Zusammenhang mit der Frühlingswärme und einer erhöhten Sonneneinstrahlung (UV-Licht) gesehen. Dies führt zu einer schnelleren Inaktivierung des Virus, wodurch die Gefahr der Infektion für Wildvögel deutlich sinkt, und damit in der Folge auch die Gefahr einer Ansteckung für Haus- und Nutzgeflügel. Ein komplettes Erliegen des aktuellen HPAI-Geschehens im Wildvogelbereich wird jedoch nicht vor Ende April erwartet, einzelne Fälle sind auch im Sommer/Frühherbst noch möglich.
Auch aktuell werden im Landkreis Straubing-Bogen wöchentlich verendete Wildvögel gemeldet, die einer weiteren Untersuchung zugeführt werden. Erneute Geflügelpestfälle sind deshalb im Landkreis Straubing-Bogen nicht auszuschließen. Selbst in Landkreisteilen, wo positive Befunde bei Wildvögel bisher nicht nachgewiesen werden konnten, belegt dies nicht die Absenz von Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation. Gerade durch klinisch unauffälliges Wassergeflügel, das dennoch Geflügelpesterreger ausscheiden kann, besteht weiterhin die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände.
Deshalb müssen die Maßnahmen, insbesondere zur Vermeidung eines möglichen Kontaktes zwischen Hausgeflügel und wildlebenden Wasservögeln, vorerst weiterhin aufrechterhalten werden. Alle Geflügelhalter werden deshalb aufgefordert, die angeordneten Maßnahmen (z.B. allgemeine Aufstallungspflicht, Biosicherheitsmaßnahmen,…) auch weiterhin konsequent umzusetzen. Die Aufhebung der Maßnahmen wird das Landratsamt u.a. über die Presse bekanntgegeben. Derzeit ist dies noch nicht der Fall.
Es besteht allerdings auch weiterhin die Möglichkeit, dass dem Hausgeflügel durch „eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht“, Auslauf außerhalb eines Stalls gewährt werden kann.