Sensibilisierung der Nutzgeflügelhalter bezüglich Vogelgrippe
Deutschland und Europa erlebten seit Herbst 2020 die stärkste Vogelgrippe-Epidemie aller Zeiten. Im Jahr 2022 grassiert die Vogelgrippe in Deutschland zu einer unüblichen Zeit – und dazu noch außergewöhnlich heftig. In Norddeutschland kam das Geflügelpestgeschehen über die Sommermonate, anders als in früheren Jahren, nicht zum Erliegen. Erstmals kam es dort auch im Sommer zu schweren Ausbrüchen der Krankheit. Seit Juni 2022 wurden in Deutschland 235 neue Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln und 34 Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen - v. a. Hühner- und Putenbeständen - gemeldet. Und die Vogelgrippe ist weiter auf dem Vormarsch. Deshalb gilt es Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um eine Ausbreitung in der Region zu verhindern.
„Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und sorgt für großes Leid in den betroffenen Geflügelbeständen. Die Geflügelhalter müssen deshalb weiterhin äußerst wachsamer sein. Nur die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, so Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramtes.
Die Vogelgrippe ist eine durch Viren ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit für Nutzgeflügelarten und andere Vögel. Grundsätzlich können Vogelgrippe-Viren auch Erkrankungen beim Menschen verursachen. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich. Eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt in Europa überwiegend kursierenden Vogelgrippeviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Das Ansteckungsrisiko für Menschen gilt als gering.
Um die Haus- und Nutzgeflügelbestände vor der Vogelgrippe zu schützen, sind die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und damit stets strikt einzuhalten und sollten besonders im Hinblick auf den aktuell bestehenden erhöhten Infektionsdruck gründlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen.
Die Nutzgeflügelhalter sind zudem aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.
Die Tierhalter sollten sich zudem schon jetzt auf eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorbereiten. Dazu zählt das Bereithalten von geeigneten Aufstallungsmöglichkeiten, z.B. geschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
Der Handel von Nutzgeflügel im Reisegewerbe wurde vom Landratsamt Straubing-Bogen bereits mittels Allgemeinverfügung eingeschränkt.