Änderung des Waffengesetzes seit 1. November 2024

14. Dezember 2024: Amnestieregelung bis 1. Oktober 2025 bei Besitz von Springmessern mit einer Klingenlänge unter 8,5 Zentimetern
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Die Stadt Straubing und das Landratsamt Straubing-Bogen weisen auf eine Änderung des Waffengesetzes hin, die am 1. November 2024 in Kraft trat. Der Erwerb und Besitz von Automatikmessern, auch als Springmesser bekannt, ist seitdem verboten. Das Verbot gilt nun auch für Springmesser mit einer Klingenlänge unter 8,5 Zentimetern.

Für Personen, die solche Messer noch unerlaubt besitzen, gibt es eine Amnestieregelung. Um Straffreiheit zu erlangen, müssen die Messer bis spätestens 1. Oktober 2025 einem Berechtigten (z. B. einem Waffenhändler), der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergeben werden. Wichtig: Während des Transports dürfen die Messer nicht zugriffsbereit sein und müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben. Zur Terminvereinbarung bitten wir Sie, zuvor Kontakt mit der Behörde aufzunehmen.

Weitere Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Straubing bei der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 09421/944-60214. Landkreisbürger können sich an das Landratsamt Straubing-Bogen unter 09421/973-232 wenden