Informationen zum Waffenrechtsänderungsgesetz

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Durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wird das deutsche Recht an die im Jahr 2017 geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie angepasst. Die Änderung der Richtlinie erfolgte als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahr 2015. Um den illegalen Zugang zu Schusswaffen zu erschweren, sollen künftig innerhalb der Europäischen Union sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten „Lebenszyklus“ hinweg behördlich über die nationalen Waffenregister rückverfolgbar sein.

Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz enthält darüber hinaus Erleichterungen für Sportschützen und Jäger.

Informationen hierzu finden sich auf der Landkreis-Homepage unter https://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/9330/kurze_uebersicht_3wffraendg.pdf