Landkreis Straubing-Bogen wird gegen Abweisung der Zivilklage durch das Landgericht Regensburg in Sachen Schadenersatz wegen der mutmaßlich gefälschten Kommunalwahl 2014 in die Berufung gehen
„Unsere Rechtsauffassung war und ist eine andere. Wäre der Wahlfälschungsprozess nicht wieder auf die lange Bank geschoben worden, hätten wir Klarheit darüber, was an dem strafrechtlichen Vorwurf dran ist und könnten im Falle einer Verurteilung den erforderlichen Nachweis führen.“ Mit diesen klaren Worten kommentiert Landrat Josef Laumer die heute ergangenen Urteile der 6. und 7. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg, mit denen Zivilklagen des Landkreises Straubing-Bogen wie der Stadt Bogen erstinstanzlich abgewiesen wurden. Der Landkreis hatte im Zuge der wiederholten Kommunalwahl 2014 vom mutmaßlichen Drahtzieher der gefälschten Wahl die durch die Wiederholung entstandenen Kosten von rund 114.000 Euro eingeklagt.
„In keinster Weise teilen wir die rechtlichen Beurteilungen, wie wir sie aufgrund der Pressemitteilung des Landgerichts erfahren haben. Diese Begründungen überzeugen uns wie auch unsere Anwälte nicht. Wir werden mit der Hoffnung in die Berufung gehen, dass uns das Oberlandesgericht recht gibt“, sagt Landrat Josef Laumer. „Alles Weitere werden wir noch mit unseren Anwälten besprechen.“
Nach der Pressemitteilung des Landgerichts hat sich die Urteilsbegründung nicht mit der aus einem zumindest versuchten Wahlbetrug entstandenen weiteren Anspruchsgrundlage auseinandergesetzt. „Wir müssen jetzt erst einmal die vollständige Urteilsbegründung abwarten“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, der den Landkreis vertritt.
„Wir sind es schon alleine den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis schuldig, nicht gleich aufzugeben, sondern in die Berufung zu gehen“, betont Landrat Josef Laumer.