„Ohne Wasser ist alles nichts“

24. Juli 2020: Informationsveranstaltung zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten der Wasserversorgung

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist als Ziel 7.2.4 festgelegt, dass außerhalb der Wasserschutzgebiete empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Wasserversorgung in den Regionalplänen festzulegen sind. Dementsprechend sind bei der Fortschreibung des Regionalplans der Region Donau-Wald (Landkreise Straubing-Bogen, Deggendorf, Passau, Regen, Freyung-Grafenau, kreisfreie Städte Straubing und Passau) solche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festzusetzen.

Im Beisein von Vertretern der Regierung von Niederbayern und des Wasserwirtschaftsamtes fand deshalb im Landratsamt Straubing-Bogen ein Informationsgespräch für die betroffenen Landkreis Straubing-Bogen, Deggendorf, die kreisfreie Stadt Straubing und die zwölf betroffenen Gemeinden/Städte Plattling, Aholming, Moos, Oberpöring, Otzing, Aiterhofen, Salching, Feldkirchen, Bogen, Parkstetten und Steinach sowie die Wasserversorger in den betroffenen Städten und Gemeinden statt.

„Ohne Wasser ist alles nichts“, betonte Regierungsdirektor Jürgen Schmauß, Regierungsbeauftragter für die Region Donau-Wald bei der Regierung von Niederbayern. Er stellte auch die Vorgehensweise vor: Ermittlung der Einzugsgebiete durch das Wasserwirtschaftsamt als fachliche Grundlage, Information der Wasserversorger und Gemeinden, Erarbeitung eines Vorentwurfs für den Regionalplan, Diskussion im Planungsausschuss, Anhörungsverfahren. Letzteres sollte im nächsten Jahr stattfinden, bis Herbst 2021 hofft man dann auf eine Beschlussfähigkeit.

2019 erhielt das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf den Auftrag, Vorschläge für Vorranggebiete zu ermitteln und an den Planungsverband weiterzureichen. Diese Vorschläge wurden von Dr. Rainer König, Fachbereichsleiter Wasserversorgung, Grundwasser- und Bodenschutz und seinen Mitarbeiterinnen vorgestellt. Vorranggebiete sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Wirkung haben diese Vorranggebiete Wasserversorgung auf raumbedeutsame und zugleich unvereinbare Nutzungen, zum Beispiel Deponien, Kiesabbau im Grundwasser, tiefe Bauvorhaben oder Großanlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Auf Land- und Forstwirtschaft, Baubestand und gewöhnliche Bauvorhaben und normale Bauleitplanung haben diese Gebiete hingegen keine Wirkung. Trotzdem blieben für die anwesenden Bürgermeister noch einige Fragen und praktische Auslegungen offen, für die man in der Zukunft noch auf eine Lösung hofft. „Denn noch bleibt Zeit und es ist wichtig, dass dies gut und im Einvernehmen vorbereitet wird“, betonte Straubing-Bogens Landrat Josef Laumer, Vorsitzender der Planungsregion Donau-Wald.