Weitere Corona-Beschränkungen im Landkreis Straubing-Bogen
Auch im Landkreis Straubing-Bogen steigen die Coronazahlen weiter an. Am vergangenen Freitag lag die vom Robert-Koch-Institut (RKI) bekannt gemachte 7-Tage-Inziden pro 100.000 Einwohner bei 52,1 und hat damit die Schwelle von 50 überschritten. Über das Wochenende ist der Wert nochmals gestiegen. Aktuell liegt er bei 63,9.
Damit gelten ab Dienstag, 31.08.2021 im Landkreis Straubing-Bogen weitere Beschränkungen.
Kontaktbeschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörige zweier weiterer Hausstände beschränkt. Dabei darf eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten werden.
Nicht gezählt werden hierbei zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen.
Veranstaltungen
Private und öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen im Freien zulässig.
Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern werden Geimpfte und Genesene nicht mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen wird einschließlich Geimpfter und Genesener gerechnet.
Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen einen Testnachweis durch einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test.