Die wichtigsten Fragen zur FFP2-Maskenpflicht ab Montag

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Gilt die FFP2-Maskenpflicht auch bereits an den ÖPNV-Haltestellen?

Ja, die Maskenpflicht gilt, wie bisher auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen (z. B. an Haltestellen).

Muss die FFP2-Maske auch bereits auf den Parkplätzen von Geschäften getragen werden?

Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.

Müssen auch Kinder FFP2-Masken tragen?

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Erst ab dem Alter von 15 Jahren. Für Jüngere bleibt es bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.

Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?

Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Sind Geimpfte von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ausgenommen?

Nein. Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über eine mögliche Infektiosität geimpfter Personen vor.

Müssen auch Schwangere eine FFP2-Maske tragen?

Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen.

Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?

Die FFP2-Masken müssen in Zügen des Nahverkehrs getragen werden. In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht.

Welche Masken gelten als FFP2-Masken?

Auch derjenige, der eine Maske mit einer vergleichbaren Schutzwirkung trägt, kommt der Pflicht nach. KN 95 und N 95-Masken weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.

Darf man auch FFP2-Masken mit Ventil tragen?

FFP2-Masken mit Ventil SOLLEN nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.

Muss beispielsweise auch bei der Abholung von Lebensmitteln eine FFP2-Maske getragen werden, selbst wenn zur Abholung das Gebäude nicht betreten wird?

Ja.

Weitere Informationen und FAQ´s auch unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/?fbclid=IwAR1UCBtvjjGKgjma7RrXOwOg3PU6aBiWD200pPbux8CMHAbKenr-nDxXHXQ#fragen-zur-ffp2-masken-pflicht