Wohnungen für anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge gesucht
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingen für die Vermietung, außerdem stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes zur Verfügung. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen.
Bei Mietobjekten in der Stadt Straubing oder in einem anderen Landkreis kontaktieren Sie bitte die dortigen Träger.
Sollten Sie in Betracht ziehen Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich: Formular Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge
Zur Orientierung hier die im Landkreis Straubing-Bogen geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:
Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Zentral-/Fernheizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.03.2016:
Landkreis Straubing-Bogen (Mietobergrenzen nach § 12 WoGG); Mietenstufe 2 für Stadt Bogen bis 31.12.2015; ab 01.01.2016 Mietenstufe 1 für Stadt Bogen und Landkreis
Anzahl der zu berücksichtigenden |
Wohnungsgröße |
Wohnort |
Höchstbetrag incl. Betriebskosten |
1 |
50 m² |
Landkreis SR-BOG |
292,00 € plus 10% Zuschlag = 321,20; Ab 01.01.2016 312,00 plus 10% = 343,20 |
1 |
50 m² |
Stadt Bogen |
308,00 € plus 10% Zuschlag = 338,80 Ab 01.01.2016 312,00 plus 10% = 343,20 |
2 |
65 m² |
Landkreis SR-BOG |
352,00 € plus 10% Zuschlag = 387,20; Ab 01.01.2016 378,00 plus 10% = 415,80 |
2 |
65 m² |
Stadt Bogen |
380,00 € plus 10% Zuschlag = 418,00; Ab 01.01.2016 378,00 plus 10% = 415,80 |
3 |
75 m² |
Landkreis SR-BOG |
424,00 € plus 10% Zuschlag = 466,40 Ab 01.01.2016 450,00 plus 10% = 495,00 |
3 |
75 m² |
Stadt Bogen |
451,00 € plus 10% Zuschlag = 496,10, Ab 01.01.2016 450,00 plus 10% = 495,00 |
4 |
90 m² |
Landkreis SR-BOG |
490,00 € plus 10% Zuschlag = 539,00, Ab 01.01.2016 525,00 plus 10% = 577,50 |
4 |
90 m² |
Stadt Bogen |
523,00 € plus 10% Zuschlag = 575,30; Ab 01.01.2016 525,00 plus 10% = 577,50 |
5 |
105 m² |
Landkreis SR-BOG |
561,00 € plus 10% Zuschlag = 617,10; Ab 01.01.2016 600,00 plus 10% = 660,00 |
5 |
105 m² |
Stadt Bogen |
600,00 € plus 10% Zuschlag = 660,00; Ab 01.01.2016 600,00 plus 10% = 660,00 |
Mehrbetrag |
15 m² |
Landkreis SR-BOG |
66,00 €; ab 01.01.2016 71,00 |
Mehrbetrag |
15 m² |
Stadt Bogen |
72,00 €; ab 01.01.2016 71,00 |
Orientierungswerte: Kaltmiete 5,20 Euro bis 75 m² Wohnfläche (ab. 1.7.2014); alle anderen 4,70 Euro m²; Betriebskosten 1,43 Euro/m².
Rollstuhlbenutzer + 15 m² (Wohnraumförderungsbestimmungen Bayern)
Heizkosten werden individuell geregelt:
- Die bei Holzheizung (Holzzentral-bzw. Holzeinzelofenheizung) anfallenden Heizkosten werden nach Bedarf anerkannt / bewilligt.
- Stromheizung:
Weil dem bundesweiten Heizspiegel keine Vergleichswerte für eine elektrische Heizung zu entnehmen sind, wird in analoger Anwendung des Urteiles des BSG vom 12.06.2013, B 14 AS 60/12 R- ab 01.01.2015 auf den ungünstigsten (100-250 m²) Heizkostenverbrauch einer Fernwärmeheizung als Richtwert zurückgegriffen. - Bitte bedenken Sie, dass durch eine zu große Wohnung auch weitere, höhere Kosten (Heizkosten) anfallen, die ebenfalls unangemessen sein können und langfristig ggf. nur eingeschränkt übernommen werden können.
Beachten Sie bitte auch: Kautionen werden grundsätzlich in Form eines Darlehens übernommen