Konzept der Gleichstellungsbeauftragten

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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Grundsätzliche Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten:

1949 ist der Art. 3 des GG eingeführt worden, indem die Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzlich garantiert wurde.

1994 wurde der Abs. 2 dieses Artikels dadurch ergänzt, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Das bayerische Gleichstellungsgesetz konkretisiert die Aufgaben und Funktionen der bayerischen Gleichstellungsbeauftragten, die auf kommunaler Ebene darüber wachen, dass dieser Verfassungsauftrag umgesetzt wird.

Intern wirkt die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abgebaut werden und ihnen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistung passende berufliche Chancen eröffnet werden.

Extern unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte Frauen bei ihrem Bemühen um gleichberechtigte Teilhabe am Leben.

Ansprechpartnerin:

Name Telefon Telefax Zimmer
Kunze-Venus, Michaela
Gleichstellungsbeauftragte
0151/17973593

Ob berufliche Weiterentwicklung, private Herausforderungen oder finanzielle Absicherung: Für mehr Geschlechter-Gerechtigkeit im Landkreis bietet die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Michaela Kunze-Venus, ab sofort regelmäßig Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises an.

Dort können Fragen gestellt werden zu allen gleichstellungsrelevanten Themen, wie z.B. zur Erwerbstätigkeit, Partnerschaft, Familie oder auch Gewalt.

Die Sprechstunde findet künftig jeden 3. Dienstag im Monat von 14-15 Uhr im Landratsamt, Raum B.241 und damit an folgenden Terminen statt:
18.02., 18.03., 15.04., 20.05., 24.06. (außertourlich wegen Ferien), 15.07.,
23.09. (außertourlich wegen Schulanfang), 21.10., 18.11., 16.12.2025

Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden, wird um eine vorherige Anmeldung per E-Mail oder Telefon gebeten.

Amtsintern und Extern:

  • Beratung zu allen gleichstellungsrelevanten Themen (Erwerbsarbeit, Partnerschaft, Familie, Gewalt…)

Aktionen:

  • zu internationalen „Gedenktagen“, wie internationaler Frauen- (8.3.), Kinder- (20.9.), Männertag (03.11.), Tag gegen Gewalt (25.11.), Equal Pay Day (7.3.)
  • die niederbayerischen GleiB verfolgen von 25.11.2024 bis 25.11.2025 gemeinsam das Ziel, durch das Jahresmotto „Nein zu häuslicher Gewalt“ auf dieses Thema aufmerksam zu machen, Multiplikatoren zu schulen und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Dazu finden verschiedene Angebote statt.

Überörtliche Kooperationen:

  • Durch Treffen und Konferenzen der GleiB, von Verbänden und Vereinigungen auf niederbayr., bayer. oder Bundesebene

Regionale Kooperationen/Netzwerkpartner:

  • Zusammenarbeit mit Kommunalpolitik, sozialen Trägern, Verbänden und Vereinigungen
  • Teilnahme an Veranstaltungen (Sicherheitsgespräch mit der Polizei, Mitgliederversammlung KiSchuBu, JHV Förderverein Frauenhaus…)
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Förderkonzept für Präventionsprojekte an Schulen erarbeitet, in Kooperation mit KoJA und KJR: GleiB fördert Angebote an Schulen zu wertorientierter Sexualpädagogik, Prävention häuslicher Gewalt, Kompetenzstärkung, Wertevermittlung, Abbau Rollenklischees