Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung ist die Abmeldung eines Fahrzeuges.

Es können Fahrzeuge des Landkreises Straubing-Bogen und Fahrzeuge aus allen Zulassungsbezirken Deutschlands außer Betrieb gesetzt werden.

Wurde ein Fahrzeug verschrottet, so ist der Verwertungsnachweis bei der Außerbetriebsetzung vorzulegen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • evtl. Verwertungsnachweis

     

    Seit 01.07.2012 wird bei einer Außerbetriebsetzung grundsätzlich auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes verzichtet. Es sind nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein und die Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen. 

     

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit