1. Muss ich unbedingt zur Jugendgerichtshilfe gehen?

  • Die Inanspruchnahme der Dienste der Jugendgerichtshilfe (JGH) ist freiwillig. Allerdings dienen die Informationen, die das Gericht von der JGH bekommt dazu, zu einer Ahndung zu finden, die den aktuellen Lebensbedingungen und den erzieherischen Erfordernissen des Betroffenen Rechnung tragen.
  • Das Gericht orientiert sich in den meisten Fällen an den Vorschlägen der Jugendgerichtshilfe. Eine Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe bietet Ihnen/Dir die Möglichkeit, dem Gericht ein anderes Bild, als es z.B. aus der Akte ersichtlich ist, zu vermitteln. 
  • Zudem dient ein Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe in erster Linie Ihrer/Deiner Information. Der Betroffene wird über das Verfahren an sich, sowie über die Gerichtsverhandlung als auch über Möglichkeiten zu Milderung späterer gerichtlicher Auflagen informiert. Zudem kann die JGH viele Fragen im Vorfeld der Verhandlung beantworten.
  • Kurz: Man muss nicht hingehen – aber es ist von Vorteil, wenn man hingeht!

 

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