7. Wie hoch sind eigentlich die Verfahrenskosten?

  • Die Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren der Staatskasse und den Auslagen der Staatskasse. Gebühren fallen erst an, wenn eine Jugendfreiheitsstrafe verhängt wird und betragen 120€. Je höher die Jugendfreiheitsstrafe ausfällt, desto höher werden die Gebühren. Maximal werden es aber 600€.
  • Zu den Auslagen gehören Postgebühren, Zeugenentschädigung, Sachverständigenentschädigung, Pflichtverteidigergebühren, Polizeiauslagen und Dolmetscherkosten.
  • Es können aber auch noch weitere Kosten anfallen. Die Verfahrenskosten können somit sehr niedrig ausfallen oder aber auch sehr hoch - pauschal kann diese Frage somit nicht beantwortet werden. Sprechen Sie das Thema beim Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe an.

     

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