gesundheitliche Eignung bei Einstellung in das Beamtenrecht

  • Im Beamtenrecht sind amtsärztliche Untersuchungen (ggfs. Gutachten) bei Einstellung in die Beamtenlaufbahn bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erforderlich.
  • Der Untersuchungsauftrag wird vom Arbeitgeber/Dienstherren  in der Regel direkt an das Gesundheitsamt erteilt. In diesem Fall wird Ihnen vom Gesundheitsamt schriftlich ein Termin für die amtsärztliche Untersuchung mitgeteilt.
  • Wird der Untersuchungsauftrag direkt an Sie versandt, vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Vorsprachetermin für die amtsärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.

Telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 09421/973-363 Frau Lichtinger
oder                                                   
Tel.-Nr.: 09421/973-360 Telefonzentrale

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schreiben Ihres Arbeitgebers/Dienstherren in dem angegeben ist, dass eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist.
  • Ärztliche Befundberichte bzw. ausführliches Attest (falls eine schwerere Erkrankung vorlag bzw. vorliegt)

Die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung werden in der Regel vom Dienstherren/Arbeitgeber übernommen.

Ansprechpartner

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Dr.
Reif,
09421/973-360 411 340
Kontakt
Zimmer: 340
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Anschrift
94315 Straubing
Fischmann, E.
09421/973-360 411 346
Kontakt
Zimmer: 346
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr