Fleisch- und Geflügelfleischhygiene - rechtlicher Vollzug

  • Fleischhygienekontrolle
  • Fleischhygienebezirkseinteilung
  • Fleischhygienegebühren
  • BSE-Abrechnung
  • Rückstandskontrollplan
  • Abrechnung mit Bakteriologischen Untersuchungsstellen
  • Materialbeschaffung und Ausgabe an Untersuchungspersonal
  • Schlachtung / Sachkundebescheinigung
  • Zulassung und Registrierung von Betrieben / Unternehmen
  • Anordnungen und Erlaubnisse nach den einschlägigen Rechtsvorschriften

Allgemeine Beschreibung:

Amtliche Untersuchung (Fleischbeschau) vor und nach der Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, anderen Paahufern, Pferden, anderen Einhufern und Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden und von Haarwild (erlegt) oder Gehegewild, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist.

Jeder Teil des Landkreisgebietes ist zur Fleischuntersuchung einschl. der Hygienekontrolle in den Schlachtbetrieben einem amtlichen Tierarzt oder einem amtlichen Fachassistenten (Fleischkontrolleur) zugewiesen.

Ansprechpartner

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Piendl, Christian
09421/973-211 178 317
Kontakt
Zimmer: 317
Telefon: 09421/973-211
Fax: 178
Anschrift
94315 Straubing
Schambeck, Thomas
09421/973-318 178 317
Kontakt
Zimmer: 317
Telefon: 09421/973-318
Fax: 178
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr