Beratende Mitwirkung im Landratsamt

 Beratende Mitwirkung im Landratsamt bezüglich aller Städte und Gemeinden und deren Verbände im Landkreis Straubing-Bogen durch

  • Begutachtung der Haushalte (Haushaltssatzungen mit Haushalts- und Finanzplanung) 
    Die Begutachtung umfasst die Prüfung der Haushaltsunterlagen nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft, die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit sowie eine gutachtliche Stellungnahme zu einer etwaigen erforderlichen rechtsaufsichtlichen Gesamtgenehmigung zu geplanten Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen.
  • Beratende Mitwirkung bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes auf den Gebieten der gemeindlichen Finanzwirtschaft, der gemeindlichen Vermögens- und Schuldenverwaltung, der Gemeindesteuern, des gemeindlichen Abgaben- und Kostenrechts, des Bauvertragsrechts und des gemeindlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens
  • Beratende Mitwirkung bei Zuwendungsverfahren
    Inhalt dieser Mitwirkung ist die gutachtliche Feststellung, ob die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, für die staatliche Förderungen beantragt werden, auf Grund der gesamten Finanzsituation der Gemeinde gesichert ist.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Schlagbauer, Johannes
09421/973-146 418 214
Kontakt
Zimmer: 214
Telefon: 09421/973-146
Fax: 418
Anschrift
94315 Straubing
Wagner, Melanie
09421/973-458 418 214
Kontakt
Zimmer: 214
Telefon: 09421/973-458
Fax: 418
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr