Stellvertretungserlaubnis Gaststätten

Den Antrag stellt der Inhaber der Gaststättenerlaubnis über die Gemeinde, in der sich die Gaststätte befindet.

Für Stellvertreter, die eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einem anderen übernehmen wollen, kann eine vorläufige Stellvertretererlaubnis für drei Monate beantragt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterrichtungsnachweis für Gastwirte der Industrie und Handelskammer (IHK)
  • Gesundheitszeugnis nach den §§ 17, 18 Bundesseuchengesetz
  • Bei der Wohnsitzgemeinde sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen (Siehe Antragsformular!)
Die Gebühr beträgt zwischen 25 € und 500 €.
Gaststättengesetz (GastG)

Ansprechpartner

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Wunsch-Träxler, Cornelia
09421/973-128 177 218
Kontakt
Zimmer: 218
Telefon: 09421/973-128
Fax: 177
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr