Erstellung von Wertgutachten

Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben, vor allem Vorbereitung der Erstattung von Gutachten, Ausfertigung der Gutachten und der übrigen Wertermittlungsergebnisse, sowie Festsetzung der Gebühren und Auslagen Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung, Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte, Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte

§ 15 BayGaV: Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt

  • bei einem ermittelten Wert bis 200.000 €: 2.450 €;
  • bei einem ermittelten Wert bis 300.000 €: 2.600 €;
  • bei einem ermittelten Wert bis 400.000 €: 2.700 €;
  • bei einem ermittelten Wert bis 500.000 €: 2.800 €;
  • bei einem ermittelten Wert bis 1.000.000 €: 1.800 € zzgl. 2 v.T. des Werts;
  • bei einem ermittelten Wert über 1.000.000 € bis 10.000.000 €: 2.800 € zzgl. 1 v.T. des Werts;
  • bei einem ermittelten Wert über 10.000.000 €: 3.200 € zzgl. 0,7 v.T. des Werts;
  1. Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 50% erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht.
  2. Die Gebühr kann um bis zu 50% ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung. 
  3. Sind in einem Gutachten für ein Wertermittlungsobjekt mehrere Werte, Werte für mehrere Stichtage oder entsprechende Wertunterschiede zu ermitteln, so wird der Gebührenberechnung die Summe aus dem höchsten ermittelten Wert und je einem Drittel aller weiteren ermittelten Werte zu Grunde gelegt.

BauGB, ImmoWertV, BayGaV 

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