Wechselkennzeichen

Ab 01.07.2012 kann ein Wechselkennzeichen für je zwei Fahrzeuge des gleichen Halters der Fahrzeugklassen

    - M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen),
    - L (zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge) und
    - O1 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 0,75 Tonnen)

mit Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessung zugeteilt werden.


Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:
 

1.    dem gemeinsamen Kennzeichenteil, der das Kennzeichen ohne die letzte Ziffer enthält und zwischen den beiden Fahrzeugen gewechselt wird
und

2.  dem fahrzeugbezogenen Teil mit der letzten Ziffer der Erkennungsnummer, der ständig am jeweiligen Fahrzeug verbleibt.

 
 

Bei der Zulassung von zwei PKWs gibt es also zwei Schilder mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und vier mit dem fahrzeugbezogenen Teil.
Wenn eins der beiden Fahrzeuge bewegt oder im öffentlichen Straßenraum abgestellt wird, muss es vorne UND hinten den gemeinsamen und den fahrzeugbezogenen Teil tragen.


Es ist auch möglich, dass eines oder beide Fahrzeuge Oldtimer mit H-Kennzeichen sind. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens wird dann auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil des Oldtimers angebracht.
Wechselkennzeichen gibt es nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.

Eine Steuerermäßigung für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen.
Die üblichen Zulassungsgebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens um 6 € pro Fahrzeug.

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

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