Erweiterte Zuständigkeit

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen der Landratsämter
- Straubing-Bogen,
- Regen,
- Deggendorf,
- Dingolfing-Landau,
- Rottal-Inn,
- Landshut 
- Kelheim
- Freyung-Grafenau

und die kreisfreien Städte
- Straubing und
- Passau

haben sich zu einer Kooperation zusammengeschlossen. 


Bürger, Versicherungsagenturen und Kfz-Händler können dann ihre Fahrzeuge bei der für sie am günstigsten gelegenen Kfz-Zulassungsbehörde anmelden.
Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher der beteiligten Zulassungsstellen sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.  
Somit bleibt auch die Reservierung von Wunschkennzeichen erhalten. Bei der Reservierung von Wunschkennzeichen wird künftig eine PIN-Nummer vergeben. Diese PIN-Nummer ist bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorzulegen.
 Bitte die PIN-Nummer gut merken! 

 

 

Die Erweiterte Zuständigkeit umfasst die Zulassungsvorgänge

 · Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen,
 · Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel,
 · Außerbetriebsetzungen und Wiederinbetriebnahmen,
 · Änderung der Kennzeichenart (Saisonkennzeichen).
 · Halter- und Fahrzeugdatenänderung,
 · Zuteilung von Wunschkennzeichen,
 · Ausstellung Ersatzschein (ZB I). 

 

 

Folgende Zulassungsvorgänge sind von der erweiterten Zuständigkeit ausgeschlossen:  

· Zuteilung von roten Kennzeichen
 · Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
 · Ausstellung eines Ersatzbriefes (ZB II)
 · Zulassung bei unvollst. ausländischen Fahrzeugpapieren
 · Zuteilung eines Historienkennzeichens
 · Kennzeichenabstempelung bei Zwangsmaßnahmen
 · Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
 · Zuteilung von Wechselkennzeichen 
· Vorabzuteilung von Kennzeichen

 

 

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit