Rotes Kennzeichen

Rotes Kennzeichen - Diese Kennzeichenart wird auch als Händlerkennzeichen bezeichnet. Die Zuteilung erfolgt nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur betrieblichen Verwendung. 

Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten: 
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchs-
  fähigkeit des Fahrzeuges (Anregung der Kauflust ist keine Probefahrt)
- Prüfungsfahrten: Fahrten zur Prüfung des Fahrzeuges durch einen anerkannten
  Sachverständiger usw.
- Überführungsfahrt: Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Kiermeier, Rita
09421/973-107 171 46
Kontakt
Zimmer: 46
Telefon: 09421/973-107
Fax: 171
Anschrift
94315 Straubing

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit