Aufgaben d. JGH

  • Allgemeine Beratung für junge Menschen, sowie deren Eltern bzw. deren Erziehungsberechtigte in Zusammenhang mit Kriminalität
  • Falls erforderlich und gewünscht, Vermittlung von Hilfen bei Problemen in der Familie, der Schule oder in der Ausbildung bzw. Arbeit.
  • Betreuung im Rahmen von Verfahrenseinstellungen gem. §45 Abs.2 JGG
  • Beratung im Vorfeld einer Haupt- oder Berufungsverhandlung
  • Erstellen eines fachlichen Berichts für das Gericht
  • Teilnahme an Haupt- und Berufungsverhandlungen
  • Betreuung während eines Haftaufenthaltes im Rahmen der Straf- oder Untersuchungshaft
  • Unterstützung bei der Erfüllung von unterschiedlichen Auflagen, u.a.:
  1. Sozialstunden (Vermittlung in gemeinnützige Einrichtungen, in denen gemeinnützige Arbeit als symbolischer Ausgleich für die Tat geleistet wird)
  2. Vermittlung einer weitergehenden Betreuung oder Beratung
  3. Durchführung von Betreuungsweisungen
  4. Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen als Möglichkeit der eigenverantwortlichen Konfliktregelung (auch schon vor einer Hauptverhandlung möglich)

Außenstelle Landratsamt Straubing-Bogen

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