Pflichtumtausch Führerschein

Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden. Deshalb verpflichtet die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. EU-Führerscheinrichtlinie) alle Mitgliedstaaten der EU bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umzutauschen, die vor 2013 ausgestellt worden sind.

Am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat dazu den gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen beschlossen.

Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. 

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die geltenden Fristen. Nach Ablauf des jeweiligen Stichtages verliert das bisherige Führerscheindokument seine Gültigkeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind: 

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Als Einwohner/-in des Landkreises Straubing-Bogen beantragen Sie den Umtausch Ihres Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) am Landratsamt Straubing-Bogen.


Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das Antragsformular kann inklusive Unterschriftenblatt per Email (Fuehrerscheine@landkreis-straubing-bogen.de) oder telefonisch angefordert werden. Sie erhalten von uns die vorausgefüllten Formulare nebst einer Bestätigung, dass Ihr Führerschein zum Umtausch bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben wurde. Die vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Formulare senden Sie bitte anschließend, zusammen mit den aufgeführten Unterlagen und einer Ausweiskopie zurück an:

    Landratsamt Straubing-Bogen
    Leutnerstr.15
    94315 Straubing

    Nach Bearbeitung des Antrages wird der alte Papierführerschein befristet und zusammen mit einer            Kostenrechnung nach Hause geschickt. Nach Begleichung der Kosten wird Ihr neuer EU-Kartenführerschein bestellt. Bis zu dessen Zusendung durch die Bundesdruckerei dürfen Sie mit dem befristeten Führerschein fahren.

  2. Sie kommen persönlich zur Führerscheinstelle unter Vorlage der oben aufgeführten Unterlagen zu uns und unterschreiben den Antrag. Ihr EU-Kartenführerschein wird bestellt und Sie erhalten von uns unmittelbar den alten Führerschein mit einer Befristung zurück.

 

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES AUFGRUND DES HOHEN ANTRAGSAUFKOMMENS MOMENTAN ZU WARTEZEITEN VON BIS ZU 3 MONATEN KOMMEN KANN.

Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir, Ihre Antragsunterlagen unmittelbar vollständig vorzulegen und von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Umtausch:

  • Führerschein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles BIOMETRISCHES Passbild (nicht älter als 2 Jahre)

31,50 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei

Sollten Sie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ihres Führerscheins abgeben müssen, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr von 30,70 € fällig.

Diese eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar ihrer Wahl abgelegt und postalisch mit dem Antrag eingereicht werden (Vorlage im Original erforderlich).

Kontakt Führerscheinstelle

AdresseKontakt Führerscheinstelle
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-921
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:45 – 12:00 Uhr Montag: 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr Schalterschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungzeit.