Rechtsaufsichtliche Würdigung und Genehmigung der Haushalte von Gemeinden, Zweckverbänden, Verwaltun
- Umfassende rechtsaufsichtliche Würdigung und ggf. Genehmigung der Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie der Haushalte und Nachtragshaushalte
- Festlegung von Auflagen
- Überwachung der Haushaltseingänge
- Auswertung der Berichte über die überörtlichen Kassen- und Rechnungsprüfungen
Gemeindeordnung (GO), Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV), Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (KommHV), Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG), Eigenbetriebsverordnung (EBV), Kommunalunternehmensverordnung (KUV)
Landratsamt Straubing-Bogen
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Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr