Sportbefreiung

Wenn eine länger andauernde Befreiung vom Schulsport notwendig wird, ist von der Schule ein schriftlicher Untersuchungsauftrag vorzulegen.

Durch eine/n Ärztin/Arzt der Gesundheitsabteilung wird bei einer körperlichen Untersuchung und einem persönlichen Gespräch festgestellt, wie lange und inwieweit die Schulsportbefreiung bzw. bestimmte Einschränkungen zu attestieren sind. Auch auf die möglichen und zumutbaren Sportarten wird verwiesen.

Ärztliche Befundberichte.

Ansprechpartner

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Dr. Reif
09421/973-360 411 340
Dr. Reif
Zimmer: 340
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Facharzt f. Öffentl. Gesundheitswesen: Sportbefreiung
E. Fischmann
09421/973-360 411 346
E. Fischmann
Zimmer: 346
Telefon: 09421/973-360
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: Sportbefreiung

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr