Inobhutnahmen
Die Inobhutnahme ist erforderlich, wenn sich ein Minderjähriger in einer akuten Krise oder dringenden Gefahr befindet und deshalb zur Krisenintervention, Beratung, Klärung weiterer Notwendigkeiten, Vermittlung, Unterstützung und erforderlichenfalls Vorbereitung und Einleitung weiterer Hilfsangebote die vorübergehende Aufnahme bzw. Unterbringung in einer sicheren Umgebung notwendig ist.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Katrin
Panten
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09421/973-293 | 117 | 142 | panten.katrin@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Inobhutnahmen
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr