Bundesweiter Kennzeichenbeibehalt seit 01.01.2015
Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist und sich der eingetragene Halter nicht ändert!
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt!
Dabei sind die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder nicht mehr vorzulegen (sofern keine Änderungen vorgenommen werden müssen)!
Zulassungsgebühr: 16,70 €
Die o. a. Gebühren erhöhen sich je nach Sachlage.
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
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Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit